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"24 STUNDEN BETREUUNG" IM EIGENEN ZUHAUSE
DURCH PFLEGEPERSONAL AUS POLEN

Sehr verehrte Interessentinnen und Interessenten
Die Dienstleistungsfreiheit stellt eine Möglichkeit dar, ausländische Arbeitskräfte aus den neuen EU-Beitrittsländern
in der Bundesrepublik zu beschäftigen.
Jedoch ist dies kein Freibrief.
Die Dienstleistungsfreiheit ist lediglich innerhalb sehr eng gefasster gesetzlicher Bestimmungen gültig, sie erlaubt beispielsweise
nicht das Anwerben und / oder Einstellen ausländischer Arbeitskräfte, auch nicht deren direkte Vermittlung oder Überlassung.
Die Grundbestimmungen sind ganz einfach.
Außer bei der Variante der Einladung einer Betreuerin über das Arbeitsamt direkt, ist jede weitere Möglichkeit immer eine Entsendung.
Das betrifft Firmen, welche Mitarbeiter entsenden, sowie auch ausländische selbstständige Betreuerinnen, Einmannbetriebe, welche beauftragt werden.
Diese entsenden sich selbst, die Bedingung gelten nach uns vorliegenden schriftlichen Informationen analog zur Entsendung von angestellten Personen.
In jedem Fall, bei Arbeitnehmern wie auch Selbstständigen sind folgende Bedingungen obligatorisch:
Keinen Einfluß auf die Art und Weise der zu erledigenden Arbeiten
Weder Dienst- noch Freizeitpläne durch den Auftraggeber
Keine Weisungen durch Auftraggeber
Die Vergütung erfolgt nicht zeit-, sondern ergebnisbezogen
Kein Direktionsrecht für den Auftraggeber
Keine Einbindung in den eigenen Betriebsablauf
Vorliegen eines E101, auch bei selbstständigen Betreuerinnen
Nähere Informationen zu diesem Aspekt finden Sie hier
Hinzu kommt jedoch, dass gerade durch die Selbstständigkeit erschwerende Zusatzbedingungen bestehen, welche zu alledem auch erfüllt werden müssen.
Das kommt einfach daher, da hierbei eine wirkliche Selbstständigkeit der Betreuerin gewährleistet und aufrecht erhalten werden muss.
Diese zusätzlichen Bedingungen lauten wie folgt
Nennenswertes Inlandsgeschäft
Mehrere Auftraggeber
Nähere Informationen zu diesem Aspekt finden Sie hier
Es ist demnach nicht, wie oft behauptet, durch die Selbstständigkeit einfacher, sondern im Gegenteil schwerer als bei der reinen Entsendung angestellter
Mitarbeiter ausländischer Firmen, da Einmannbetriebe die Bedingungen, welche an Entsenderfirmen und die Bedingungen der Entsendung selbst in einer Person
gleichermaßen einhalten müssen.
Diese Regelungen erlauben in keinem Punkt eine Ausnahme, Übertritt oder gar nur eine "angepasstere" Rechtsauffassung.
Vater Staat versteht überhaupt keinen Spaß mit diesen Regelungen.
Verbreitete Praxis ist es derzeit, Menschen aus diesen Ländern im Internet oder über dortige Anzeigen zu suchen oder sich diese
über einige Geschäftemacher vermitteln zu lassen, selbst einzuladen und anzustellen, zumeist eben ohne Anmeldung, aus gutem Grund, denn diese
Praxis ist nicht legal.
Es ist uns wohl bekannt, dass derzeit in Deutschland die Mähr umgeht, dass polnische Frauen für 700 bis selten auch 1000 Euro
als Direktbezahlung in Deutschland arbeiten und auch angemeldet werden dürfen. Dieser Umstand entspricht jedoch nicht der Richtigkeit.
Es handelt sich zumeist um illegale Arbeitsverhältnisse, mit all seinen möglichen Folgen behördlicher Verfolgung und Ahndung
sowie die bekannten Auswüchse einzelner Fälle von Ausbeutung der Beschäftigten. Auch wenn man Ihnen erzählen möchte, dass eine
Selbstständigkeit vorliegt oder vorliegen möchte und es deshalb bereits legal sei, seien sie extrem mißtrauisch, hier wird mit allen Tricks gearbeitet.
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"24 STUNDEN PFLEGE" DURCH PFLEGEPERSONAL
AUS POLEN IN IHREM ZUHAUSE
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, über die ZAV legal ausländische Haushaltshilfen selbst einzustellen, jedoch auch hier lediglich innerhalb
strikter Grenzen, dafür ist eine Vermittlung hier kostenlos.
Wir haben die Möglichkeit, Ihnen eine pflege unterstützende Haushaltshilfe anbieten zu können, welche gemäß dieser Grenzen
besteht und einen umfassenderen Service bieten kann.
Dieses Verfahren bedeutet zwar höhere Kosten als die "schwarze" Lösung, da selbstverständlich die Arbeitnehmer - und
Arbeitgeberanteile (Krankenversicherung, Rentenbeiträge, Sozialabgaben), wie auch die Umsatzsteuer in Polen hinzukommen, ist
aber dann wirklich legal.
Uns sind im Verlauf unserer Recherchen eine Vielzahl ähnliche Dienste aufgefallen, welche ihren Service anbieten.
Es ist uns wohl auch aufgefallen, dass das Vertragswerk einzelner dieser Firmen nicht den Richtlinien der EU-Dienstleistungsfreiheit
entsprechen, somit trotz Inanspruchnahme einer Firma ein illegales Beschäftigungsverhältnis begründet werden würde.
Wir raten Ihnen aus diesem Grund dringend, auch wenn Sie nicht unser Kunde werden sollten, genau zu prüfen oder gar durch Ihr Hauptzollamt prüfen zu
lassen, ob die Bedingungen der gesetzlichen Grundlagen auch in der Praxis jeweils eingehalten werden.
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LEGALE "24 STUNDEN PFLEGE" DURCH PFLEGE-
HILFEN AUS POLEN IN IHREM ZUHAUSE
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Seniocare24
Geschäftsführerin: R. Föry
Eichendorffstr. 15 - 17
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Persönliche Beratungstermine: 16:00 Uhr bis 18:00 nach Vereinbarung
In eiligen Fällen oder im Notfall natürlich jederzeit, wenn wir nicht sogleich erreichbar sind rufen wir innerhalb kurzer Zeit gerne zurück.
Sie erreichen uns zu jeder Zeit, auch ausserhalb der Kerngeschäftszeiten sehr schnell per Email:
Homepage: www.seniocare24.de
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Rückrufwunsch
Wir rufen Sie gerne unverbindlich zurück.
Bitte geben Sie hier Ihre FESTNETZNUMMER an.
(Wir bitten um Verständnis, Mobilfunknummern werden nicht übermittelt)
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PFLEGE 24H
Wir sind für Sie da
Wir lassen Sie nicht allein im Regen stehen, wenn es klemmt.
Auch wenn es zeitlich schnell gehen muss, wir versuchen, Ihren Anforderungen zu genügen.
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PFLEGE 24H
Einen alten Baum verpflanzt man nicht
Hand aufs Herz, wer von Ihnen möchte jetzt sogleich alles hinter sich lassen und ins Altenheim wechseln?
Sicherlich niemand, und um genau das so lang als möglich zu vermeiden gibt es uns, denn auch wir wollen nur ins
Altersheim, wenn es wirklich nicht mehr anders geht, keinen Tag vorher.
Wir haben genau den Service aufgebaut, der uns selbst in einer solchen Lage fehlen würde.
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